Elementor #452

Befristeter Mietvertrag – Urbanstraße 28 – mit Hausordnung

Wohnraummietvertrag (befristet)

Zwischen Vermieter: Elisa Colombo, Urbanstraße 28, 73776 Altbach, Telefon: 015734044449
und nachfolgendem Mieter (Daten werden im Formular ausgefüllt).

zu Wohnzwecken und alleiniger Nutzung

§ 1 Mietsache

1. Vermietet werden Erdgeschoss in der Urbanstraße 28. Ein Zimmer. Für die gemeinschaftliche Nutzung der Küche, Bad, Dusche, WC. Sonstiges/Wohnungszubehör: Einbauküche, Mikrowelle, Wasserkocher.
2. Beheizung: Zentralheizung.
3. Gemeinschaftlich: Waschküche.
4. Ausgehändigte Schlüssel: Wohnung, Briefkasten, Haustür, Zimmer. Die Anfertigung von zusätzlichen Schlüsseln ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters gestattet.

§ 2 Mietzeit / Kündigung (Befristet wegen Eigenbedarf)

Das Mietverhältnis beginnt am [Mietbeginn] und endet am [Mietende] (befristet). Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen, weil der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will (Eigenbedarf). Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der Befristungszeit ohne Kündigung. Die gesetzliche Regelung des § 545 BGB wird ausgeschlossen.

§ 3 Miete

Die Miete setzt sich wie folgt zusammen:
– Kaltmiete: 300,00 € monatlich
– Nebenkostenpauschale: 120,00 € monatlich
– Internetkosten: 15,00 € monatlich
– Stromabschlag: 30,00 € monatlich (jährliche Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch)
Gesamtmiete monatlich: 465,00 €
Zahlung: spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats im Voraus an: Elisa Colombo, ING-DiBa AG, IBAN: DE43 5001 0517 5406 6735 94.

§ 4 Kaution

Der Mieter verpflichtet sich, eine Kaution in Höhe von 1000 € an den Vermieter zu leisten.

§ 5 Übergabe und Benutzung, Untervermietung, Tierhaltung

Die Mietsache darf nur zu Wohnzwecken genutzt werden. Eine Untervermietung oder die Überlassung der Mietsache an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Die Haltung von Haustieren (außer Kleintiere wie Ziervögel, Hamster oder Aquarienfische) ist nur mit vorheriger Zustimmung erlaubt.

§ 6 Anzeige- und Wartungspflichten

Schäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb eines Monats nach Übergabe schriftlich angezeigt werden.

§ 7 Besichtigung der Mietsache

Der Vermieter oder sein Beauftragter darf die Mietsache nach vorheriger Anmeldung in angemessenen Abständen betreten, um notwendige Arbeiten zu prüfen oder Besichtigungen mit dem Nachmieter durchzuführen. Bei Gefahr im Verzug ist die Wohnung jederzeit betretbar. Ist das Mietverhältnis gekündigt oder beabsichtigt der Vermieter den Verkauf des Objekts, darf die Wohnung gemeinsam mit potenziellen Interessenten besichtigt werden: Montag bis Freitag 17:00-20:00 Uhr, Samstag 10:00-13:00 Uhr, Sonntag 11:00-12:00 Uhr. Das Betreten ist mindestens zwei Tage im Voraus anzukündigen.

§ 8 Veränderungen an der Mietsache

Bauliche Veränderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

§ 9 Kleinreparaturen

Der Mieter trägt die Kosten für Kleinreparaturen an Gegenständen, die dem häufigen Zugriff ausgesetzt sind (Elektro-, Wasser- und Gasinstallationen, Heiz- und Kochgeräte, Tür- und Fensterverschlüsse), bis 125,00 € netto pro Einzelreparatur, maximal 302,40 € innerhalb von 12 Monaten.

§ 10 Heizung und Warmwasserversorgung

Heizperiode: 1. Oktober bis 30. April. In der Heizperiode werden die Wohnräume werktags von 6:00 bis 23:00 Uhr auf mindestens 20 °C beheizt.

§ 11 Personenmehrheiten

Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.

§ 12 Schönheitsreparaturen

Da die Wohnung renoviert übergeben wurde, verpflichtet sich der Mieter bei Auszug zur fachgerechten Renovierung (Wände, Decken, Innentüren, Tapezieren). Renovierungsfristen: Innenräume alle 5 Jahre, Tapezierarbeiten alle 10 Jahre.

§ 13 Beendigung des Mietverhältnisses

Die Wohnung ist besenrein zu übergeben. Hinterlassene Gegenstände werden nach Fristsetzung verwertet.

§ 14 Besonderheiten bei Eigentumswohnungen

Das Mietobjekt ist eine Eigentumswohnung. Die Teilungserklärung und Beschlüsse der WEG sind für den Mieter verbindlich.

§ 15 Sonstige Vereinbarungen

Kühlschrank und Mikrowelle sind im Mietpreis enthalten. Die Hausordnung ist Vertragsbestandteil.

📜 HAUSORDNUNG (Vertragsbestandteil)

1. Vorbemerkung: Der Vermieter behält sich das Recht vor, diese Hausordnung zur Aufrechterhaltung von Ordnung, Sicherheit und Ruhe im Haus jederzeit zu ändern – sofern dadurch keine zusätzlichen Verpflichtungen für den Mieter entstehen. Der Mieter wird über Änderungen rechtzeitig informiert.

2. Rücksichtnahme: Alle Bewohner verpflichten sich zu gegenseitiger Rücksichtnahme sowie zum sorgfältigen und bestimmungsgemäßen Umgang mit der Mietsache und den gemeinschaftlich genutzten Bereichen.

3. Ruhezeiten: In der Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie 22:00 bis 06:00 Uhr ist Ruhe auf Zimmerlautstärke einzuhalten. Insbesondere sind folgende Tätigkeiten in diesen Zeiten untersagt: Starkes Zuschlagen von Türen, lautstarke oder vibrationsintensive Haus- und Gartenarbeiten. An Sonn- und Feiertagen dürfen solche ruhestörenden Arbeiten ganztägig nicht durchgeführt werden. Auch außerhalb der Ruhezeiten ist bei der Nutzung von Fernsehgeräten, Radios, anderen elektronischen Geräten sowie Musikinstrumenten stets auf Zimmerlautstärke zu achten.

4. Reinigungspflichten: Die Zugänge zu den Wohnungen, Treppen, Treppenfenster sowie Geländer sind von den jeweiligen Mietparteien sauber zu halten. Bei mehreren Wohnparteien auf einem Stockwerk erfolgt die Reinigung im Wechsel. Die Reinigung, Räumung und gegebenenfalls Bestreuung der gemeinschaftlich genutzten Bereiche (Treppenhäuser, Flure, Plätze, Einfahrten, Höfe, Gehwege und angrenzende Straßen) obliegt allen Bewohnern im wöchentlichen Wechsel nach einem fortlaufenden Plan. Die Reinigung der öffentlichen Gehwege und Straßen muss mindestens einmal wöchentlich und bei Bedarf (z. B. bei Schnee oder Eis) täglich erfolgen – entsprechend den kommunalen Vorschriften. Der Vermieter stellt keine Reinigungsgeräte oder Streumaterialien zur Verfügung. Kommt ein Mieter seiner Reinigungspflicht nicht nach, ist der Vermieter berechtigt, nach erfolgloser Mahnung die Arbeiten auf dessen Kosten durchführen zu lassen.

5. Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen: Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Waschküche, Fahrradkeller, Aufzug) dürfen nur zu ihrem vorgesehenen Zweck genutzt werden. Rauchen ist in allen Gemeinschaftsbereichen, im Treppenhaus und in Fluren untersagt. Krafträder, Motorroller oder ähnliche Fahrzeuge dürfen nicht in Wohn- oder Nebenräumen abgestellt werden. Fluchtwege (Hauseingang, Treppen, Flure, Keller, Gemeinschaftsräume) müssen frei von Gegenständen bleiben. Ausnahmen: Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühle, sofern sie den Fluchtweg nicht behindern.

6. Haustür und Schlüssel: Die Haustür ist stets geschlossen zu halten. Aus Sicherheitsgründen (Fluchtweg) darf sie auch nachts nicht abgeschlossen werden. Alle Schlüssel sind sorgfältig aufzubewahren und dürfen nur an Familienmitglieder oder genehmigte Untermieter weitergegeben werden.

7. Lüften und Heizen: Der Mieter ist verpflichtet, für ausreichende Beheizung und regelmäßiges Stoßlüften (kurzes, vollständiges Öffnen der Fenster) zu sorgen, um Schimmelbildung und Feuchteschäden zu vermeiden.

8. Abfallentsorgung: Mülltonnen dürfen frühestens am Abend vor der Abholung an die Straße gestellt werden. Sperrmüll darf weder in Gemeinschaftsräumen noch im Außenbereich zwischengelagert werden. Abfälle jeglicher Art dürfen nicht über die Toilette entsorgt werden.

9. Lagerung von brennbaren Materialien: Leichtentzündliche Gegenstände (z. B. Benzin, Farben, Gasflaschen) dürfen nicht in Kellern, Dachböden oder Garagen gelagert werden. Brennstoffe (z. B. Holz, Kohle) dürfen nur in dafür vorgesehenen Räumen gelagert werden. Öfen und Herde sind ausschließlich mit dem geeigneten Brennstoff zu betreiben.

10. Waschen und Trocknen: Während des Waschens ist die Tür zur Waschküche geschlossen zu halten. Die Wäsche ist ausschließlich am vom Vermieter festgelegten Trockenplatz aufzuhängen und unverzüglich nach dem Trocknen wieder zu entfernen. Der Wasch- und Trockenraum ist nach Gebrauch ausreichend zu lüften und zu heizen, um Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden.

11. Kälteschutz: Der Mieter ist verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um ein Einfrieren der Wasserleitungen zu verhindern. Bei Temperaturen unter -5 °C kann die Wasserzufuhr aus Sicherheitsgründen abgestellt werden. Befindet sich der Hauptwasserhahn in der Mietsache, muss der Mieter bei Bedarf Zutritt für Wartungsarbeiten gewähren.

12. Grillen: Das Grillen – egal ob mit Holzkohle, Gas oder Elektrogrill – ist in der Mietsache und auf dem gesamten Grundstück untersagt.

13. Notbeleuchtung: Fällt die allgemeine Beleuchtung im Treppenhaus oder am Hauseingang aus, ist jeder Mieter verpflichtet, im Rahmen einer Notversorgung: das Treppenhaus seines Stockwerks zu beleuchten, der Mieter im Erdgeschoss zusätzlich den Hauseingang.

14. Außenanlagen (Blumenkästen, Antennen etc.): Das Anbringen von Blumenkästen, Schildern, Satellitenantennen oder ähnlichen Einrichtungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt und muss fachgerecht erfolgen. Wird später eine Gemeinschaftsantenne installiert, sind private Außenantennen vom Mieter auf eigene Kosten zu entfernen. Der Vermieter kann seine Genehmigung aus wichtigem Grund (z. B. Brandschutz, Fassadenschutz) jederzeit widerrufen.

15. Gartenpflege: Soweit die Pflege von Gartenflächen vom Mieter übernommen wird, stellt der Vermieter keine Arbeitsgeräte (z. B. Rasenmäher, Gartenschere) zur Verfügung.

📋 Angaben zum Mieter
🗓️ Befristete Mietzeit (Eigenbedarf)
💰 Mietkosten (monatlich)
Hinweis: Der Stromabschlag von 30 € wird monatlich erhoben und jährlich nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet.
📌 Bestätigungen
✍️ Unterschrift des Mieters (digital) *

Mit der Unterschrift bestätige ich die Richtigkeit meiner Angaben und schließe den befristeten Mietvertrag inklusive aller Paragrafen und der Hausordnung verbindlich ab.

★ Pflichtfeld – Bitte unterschreiben Sie als Mieter
✍️ Unterschrift Vermieterin (optional)

Die Vermieterin kann hier optional unterschreiben. Das Feld ist nicht verpflichtend.

ⓘ Dieses Feld ist optional – kann bei Bedarf ausgefüllt werden.
📅 Vertragsort & Datum

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Vermieterin: Elisa Colombo – Urbanstraße 28, 73776 Altbach. Befristeter Mietvertrag wegen Eigenbedarf (§575 BGB).